Satzung der Schützenkameradschaft Roden e. V.

� 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein f�hrt den Namen

Schützenkameradschaft Roden e. V.

und hat seinen Sitz in

97849 Roden

Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Bayer. Sportschützenbundes e. V. und erkennt dessen Satzung an. Er ist eingetragener Verein im Sinne des � 21 BGB

� 2 Zweck des Vereins

Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schie��bungen mit Sportwaffen vereinigen und das sportliche Schie�en f�rdern und pflegen.

Er verfolgt ausschlie�lich und unmittelbar gemeinn�tzige Zecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbeg�nstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t�tig; verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

� 3 Gesch�ftsjahr

Das Gesch�ftsjahr ist das Kalenderjahr

� 4 Aufnahme von Mitgliedern

Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist. Mitglied kann nur werden, wer das achte. Lebensjahr vollendet hat.

Gesuche um Aufnahme sind schriftlich an das Schützenmeisteramt zu richten. �ber die Aufnahme entscheidet der Vereinsausschu�. Ein zur�ckgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf eines Jahres nicht erneuert werden.

Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, k�nnen von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Ausschusses zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

� 5 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a.)

durch Austritt. Er kann jederzeit durch schriftliche Erkl�rung dem Schützenmeisteramt gegen�ber erfolgen. Geschieht er nicht zum Ende eines Gesch�ftsjahres, hat das Mitglied die Beitr�ge und sonstigen Leistungen f�r das laufende Jahr voll zu entrichten. 

b.)

durch Ausschlu�. Er kann erfolgen bei Verletzung der Satzung, bei Versto� gegen die anerkannten sportlichen Regeln und grober Verletzung von Sitte und Anstand, bei Sch�digung des Ansehens und der Interessen des Vereines.

Der Ausschlu� kann auch erfolgen bei einer rechtskr�ftigen Verurteilung wegen eines Vergehens; er mu� erfolgen bei einer rechtskr�ftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens.

�ber den Ausschlu� entscheidet der Vereinsausschu�. Vorher ist der Betroffene zu h�ren oder ihn sonst Gelegenheit zu geben, zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Das betroffene Mitglied kann gegen einen Ausschlie�ungsbeschlu� zur n�chsten Mitgliederversammlung schriftlich Beschwerde einlegen.

Mit Ende der Mitgliedschaft erl�schen alle �mter und Rechte. Geleistete Beitr�ge werden nicht zur�ckerstattet.

� 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und von den Einrichtungen des Vereins Gebrauch zu machen. 

Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kr�ften zu f�rdern und die von der Vereinsleitung erlassenen notwendigen Anordnungen, vor allem die zur Durchf�hrung eines ordnungsgem��en Schie�betriebs sowie jeweils im Interesse des Vereines gelegene Empfehlungen, zu befolgen.

Sportliches und ehrliches Verhalten beim Schie�en ist wesentlicher Grundsatz der Mitgliedschaft.

Die rechtzeitige Entrichtung des Jahresbeitrages geh�rt ebenfalls zu den Pflichten der Mitglieder.

Ehrenmitglieder genie�en die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Pflichten.

� 7 Beitr�ge der Mitglieder

Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag , dessen H�he wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung j�hrlich festgelegt.

� 8 Verwendung der Vereinsmittel

Alle Einnahmen des Vereins dienen zur Bestreitung des anfallenden Vereinsaufwandes. Mittel des Vereines d�rfen nur f�r satzungsm��ige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus diesen Mitteln. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh�ltnism��ig hohe Verg�tungen beg�nstigt werden.

� 9 Organe des Vereins, Vereinsleitung

Die Organe des Vereins sind

1.)    Das Schützenmeisteramt,

2.)    der Vereinsausschu�,

3.)    die Mitgliederversammlung.

Zu 1.)

Das Schützenmeisteramt besteht aus einem 1. und 2. Schützenmeister, 1 Schatzmeister, 1 Schriftf�hrer und 1 Sportleiter. Die beiden Schützenmeister sind Vorstand im Sinne des � 26 BGB. Sie vertreten die Gesellschaft gerichtlich und au�ergerichtlich. Jeder von Ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis; die Vertretungsbefugnis des 2. Schützenmeisters wird jedoch im Innenverh�ltnis beschr�nkt auf den Fall der Verhinderung des 1. Schützenmeisters.

Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes werden mit einfacher Stimmenmehrheit in der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gew�hlt. Sie bleiben bis zur n�chsten g�ltigen Wahl im Amt.

In seinen Sitzungen entscheidet das Schützenmeisteramt mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Schützenmeisters. �ber die Sitzungen sind Protokolle zu f�hren.

 

Zu 2.)

Der Ausschu� besteht aus dem Schützenmeisteramt und f�nf Beisitzern. Die Zahl der Beisitzer erh�ht sich auf sieben, wenn der Verein mehr als 50 Mitglieder hat. Hat er mehr als 100 Mitglieder, erh�ht sich die Zahl auf neun. Ma�gebend ist der Mitgliederstand am Tage der Wahl.

Die Beisitzer werden zusammen mit den Mitgliedern des Schützenmeisteramtes auf die gleiche Dauer durch die Mitgliederversammlung gew�hlt.

Aufgabe des Ausschu�es ist es, das Schützenmeisteramt in allen wichtigen Angelegenheiten zu beraten. Das Schützenmeisteramt ist an Beschl�sse des Ausschu�es in den von der Satzung vorgesehenen F�llen (Aufnahme und Ausschlu� von Vereinmitgliedern) gebunden. Der Ausschu� wird durch den 1. bzw. 2. Schützenmeister einberufen. Dieser leitet auch die Sitzung. Die Mitglieder des Schützenmeisteramtes haben bei den Ausschu�sitzungen Sitz und Stimme. �ber den Verlauf der Sitzung und gefa�te Beschl�sse ist ein Protokoll zu f�hren.

S�mtliche Organe des Vereins �ben ihre T�tigkeit ehrenamtlich aus. Lediglich der in Vereinsangelegenheiten entstehende personelle und sachliche Aufwand wird vom Verein getragen.

 

Zu 3.)

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom 1.Schützenmeister durch pers�nliches Anschreiben der Mitglieder, unter gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung, einberufen.

Die Einladung hat mindestens 14 Tage vorher zu erfolgen.

Die Tagesordnung erstreckt sich im allgemeinen auf folgende Punkte:

1. Entgegennahme der Berichte

   a) des 1. Schützenmeister �ber das abgelaufene Gesch�ftsjahr

   b) des Schatzmeisters �ber die Jahresrechnung

   c) der Rechnungspr�fer

   d) des Sportleiters

2. Entlastung des Schützenmeisteramtes

3. Nach Ablauf der Wahlperiode Wahl der Mitglieder des Schützenmeisteramtes und des Ausschusses. Wahl der Rechnungspr�fer.

4. Genehmigung des Haushaltsvoranschlages und Festlegung des Jahresbeitrages.

5. Satzungs�nderungen

6. Verschiedenes

Antr�ge m�ssen ber�cksichtigt werden, wenn sie mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim 1. Schützenmeister eingereicht wurden. Sp�tere nur, wenn � der Anwesenden das verlangt.

Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet weiter �ber Beschwerden, die sich gegen die Gesch�ftsf�hrung des Schützenmeisteramtes richten und �ber die Beschwerde eines Mitgliedes gegen einen Ausschlie�ungsbeschlu�.

Die Mitgliederversammlung ist beschlu�f�hig, wenn sie ordnungsgem�� einberufen wurde. Sie entscheidet mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei einer Satzungs�nderung ist eine Dreiviertelmehrheit der Anwesenden erforderlich. �ber den wesentlichen Verlauf der Versammlung und die gefa�ten Beschl��e ist vom Schriftf�hrer eine Niederschrift anzufertigen, zu unterzeichnen und vom Versammlungsleiter gegenzuzeichnen.

Als Rechnungspr�fer w�hlt die ordentliche Mitgliederversammlung zwei mit dem Rechnungswesen vertraute Mitglieder auf die Dauer von drei Jahren. Sie haben die Kassenf�hrung und die Jahresrechnung auf Grund der Belege auf ihre Richtigkeit zu pr�fen und hier�ber schriftlich Bericht zu erstatten.

Eine au�erordentliche Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn besondere Gr�nde hierf�r gegeben sind bzw. die Vereinsinteressen es erfordern, oder 1/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes beim Schützenmeisteramt das Verlangen stellt.

� 10 Aufl�sung des Vereins

Der Verein kann nur durch den Beschlu� einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung aufgel�st werden. Zu dem Beschlu� ist eine Mehrheit von � der erschienenen Mitglieder erforderlich.

Im Falle der Aufl�sung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vereinsverm�gen, das nach Erf�llung der Verpflichtungen noch verbleibt, der Gemeinde am Sitz des Vereins �bergeben, die es f�r gleiche gemeinn�tzige sportliche Zecke wieder zu verwenden hat.

Roden, Januar 2003

Georg Benkert Ernst Feistle Manfred Redelbach
1. Schützenmeister 2. Schützenmeister Kassier